Der Schulabschluss
Welche Möglichkeiten es bei der Berufswahl gibt, hängt stark davon ab, welche Schulform ein junger Mensch abgeschlossen hat. Mit diesen Informationen möchten wir nierentransplantierten Jugendlichen Hilfestellung und Orientierung bei der Berufswahl geben.
Bei der Suche nach Lehrstellen steigen die Chancen mit den Qualifikationen: je höher der Schulabschluss ist, desto eher bekommt ein Jugendlicher einen Ausbildungsplatz! Ohne Schulabschluss ist es besonders schwer, einen Beruf zu erlernen.
Wer das Abitur und darauf aufbauend einen Hochschulabschluss erreicht hat, der hat erfahrungsgemäß wenig Schwierigkeiten, einen geeigneten Beruf zu wählen.
Welche Schulabschlüsse gibt es?
Schulabschluss der Sekundarstufe I
Für die meisten Lehrberufe ist heute ein Abschluss der erweiterten Sekundarstufe II (früher Realschulabschluss) nötig. Ein guter Hauptschulabschluss hilft bei Lehrberufen, die den Abschluss der Sekundarstufe I voraussetzen, früher nannte man dies Hauptschulabschluss.
Bei Erreichen eines Sonderschulabschlusses ist es in der Regel nötig ergänzende Berufsfindungs- oder Berufsbildungsangebote wahrzunehmen. Diese Angebote finden in der Regel als Internatsmodel statt.
Schulabschluss der Sekundarstufe II
Ein Abschluss der Sekundarstufe II, früher Realschule, zu erreichen, macht den Einstieg ins Berufsleben leichter und bietet wesentlich mehr Auswahl an beruflichen Möglichkeiten!
Wie erreiche ich einen guten Schulabschluss?
Die regelmäßigen ärztlichen Behandlungen, denen sich nierenkranke Jugendliche unterziehen müssen, wie auch stationäre Krankenhausaufenthalte oder Rehabilitationsmaßnahmen führen zu Ausfallszeiten in der Schule.
Ausfallszeiten müssen so weit wie möglich vermieden bzw. kompensiert werden durch
- eine Terminplanung für die Behandlungszeiten, die möglichst außerhalb der Schulzeiten liegt und so wenig den Schulbesuch beeinträchtigt
- ein regelmäßiges Unterrichtsangebot während der Dialysebehandlung zur
- Unterstützung beim Selbststudium von verpasstem Lernstoff,
- Nachhilfe bei schwierigen Lerninhalten,
- Festigung von behandelten Lehrinhalten.
- Die Akzeptanz wie auch die finanzielle Absicherung dieses Unterrichts durch die zuständigen Schulämter ist mit den Bildungsverantwortlichen – dem Klassenlehrer oder der Schulleitung – zu besprechen.
- die Unterstützung durch Familie, Freundeskreis und das Team im Nierenzentrum
Wie erreiche ich einen Berufsabschluss?
Die Berufsausbildung
Einen Berufsabschluss erwirbt der/die Jugendliche durch das Erlernen des gewählten Berufs über mehrere Jahre in einem Ausbildungsbetrieb. Dazu gehört auch der Besuch einer zugeordneten Berufsschule. Am Ende der Ausbildungszeit stehen eine berufstheoretische und eine berufspraktische Prüfung. Gelingt das mit einem bestimmten Notendurchschnitt, kann so zugleich auch die Fachhochschulreife erworben werden.
Die Fachhochschulreife eröffnet die Möglichkeit sich durch ein Studium an einer Fachhochschule weiter zu qualifizieren. Damit werden die beruflichen Einstiegsmöglichkeiten günstiger.
Studium an Fachhochschulen
Mit dem Besuch einer Fachoberschule oder einer Berufsfachschule erreicht ein Jugendlicher in der Regel am Ende der Klasse 12 die Fachhochschulreife. Fachhochschulen sind auf verschiedene Berufsfelder ausgerichtet, z.B. auf Berufe in Wirtschaft und Verwaltung, im Sozial- und Gesundheitswesen oder auf technische Berufe. In den Lehrplan integriert ist auch die spätere Berufspraxis.
Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule oder zu den entsprechenden Studiengängen einer Gesamthochschule. Mit bestandener Abschlussprüfung erhalten Absolventen dieser Bildungseinrichtungen ein staatliches Diplom.
Studium an der Hochschule oder Universität
Mit dem Besuch einer Oberstufe, das sind die Klassen 11-12 eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer höheren Berufsfachschule erreicht der/die Jugendliche die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur (heute Zentralabitur).
In Oberstufen können die Ausbildungsfächer und -kurse von den Jugendlichen mitbestimmt werden. Am Ende der Klasse 12 stehen eine schriftliche und mündliche Prüfung. Wurden diese bestanden, ist man berechtigt, an einer Hochschule oder Universität zu studieren. Einige Studienfächer, z.B. Medizin, unterliegen der Beschränkung durch einen bestimmten Notendurchschnitt der Abiturprüfung (Numerus clausus).
Was tun, wenn sich das Passende nicht gleich findet?
Gerade nach Abschluss der Schule, der Ausbildung oder eines Studiums gibt es Leerlaufphasen bis beispielsweise ein Arbeitsplatz gefunden ist. Diese Übergangszeiten sind sehr nützlich, um etwa Praktika in Betrieben zu absolvieren oder um PC-Kurse, Bewerbungstraining, Sprachkurse etc. zu belegen.
Sich aktiv mit der Berufswahl auseinanderzusetzen, das ist für alle Jugendlichen ein sehr bedeutender Aspekt. Dazu gehört auch, vielleicht einen Ortswechsel in Betracht zu ziehen, um das gewünschte Berufsziel zu erreichen!
Was tun ohne Berufsabschluss?
Wurde kein Schulabschluss/Berufsabschluss erreicht, können weitere Wege beschritten werden.
Gestufte Qualifizierung
Junge Menschen, die durch eine Berufsausbildung überfordert, durch eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte jedoch unterfordert sind, können die Möglichkeiten einer intensiven Berufsvorbereitung nutzen.
Geeignet sind vor allem Förderlehrgänge (bis maximal 36 Monate) oder auch das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Sie haben das Ziel, doch noch eine Berufsausbildung zu erreichen oder durch Teilqualifikationen bessere Voraussetzungen für eine Beschäftigung zu schaffen.
Im Rahmen dieser Berufsvorbereitung kann im Einzelfall sogar der Hauptschulabschluss erworben, durch das Berufsvorbereitungsjahr kann die Berufsschulpflicht insgesamt erfüllt werden, falls eine Arbeit ohne Berufsausbildung geleistet wird.
Einstieg ins Erwerbsleben
Behinderten jungen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung kann das Arbeitsamt den Einstieg ins Erwerbsleben erleichtern:
- Die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung können übernommen werden, wenn Aussicht auf eine Vermittlung besteht.
- Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zu den Kosten der Eingliederung und Einarbeitung, wenn sie behinderten Menschen einen Dauerarbeitsplatz bieten, der dem individuellen Leistungsvermögen entspricht, und wenn berufliche Teilqualifikationen vermittelt werden, die zum Erreichen der vollen Leistungsfähigkeit notwendig sind.
Nachträgliche Qualifizierung
Es ist möglich, einen Berufsabschluss nachträglich zu erwerben. So können zum Beispiel Arbeitnehmer zur Abschlussprüfung zugelassen werden (Berufsbildungsgesetz § 40), wenn sie
- in der Regel die doppelte Zeit in einem Beruf tätig waren, die für die Ausbildung erforderlich ist und
- wenn bestimmte berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten glaubhaft belegbar sind.
Für Jugendliche und junge Erwachsene, die nach einer Phase der Erwerbstätigkeit eine Berufsausbildung ins Auge fassen, kommt zur Vorbereitung unter Umständen auch dann noch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme in Betracht.
Berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung für Menschen mit einer Behinderung wird durch das Arbeitsamt oder die Hauptfürsorgestelle gefördert!

